Die Linie Twistringen/Vechta von Dr. jur. Johannes Lameyer.
Auszug aus dem Buch von Horst Lameier (1983) über den Twistringer Zweig der Familie:
Die Familie Hanschemeyer machte große Anstrengungen, sich wieder in der. Besitz des Meierhofes zu setzen. Diesen Restitutionsabsichten war kein Erfolg beschieden. Trotzdem kam es erst am 13.7.1724 zu einem abschließenden Urteil zugunsten der Lahmeyer durch Kurfürst Clemens August von Köln. In diesen Prozess war auch das Reichskammergericht in Wetzlar eingeschaltet worden, das dann allerdings erst unter dem 15. 5.1726 sein abschließendes Urteil findet. Eine Copie der Ladung vor diese Kammer aus der Regierungszeit Kaiser Karl VI befindet sich im Familienarchiv. Offensichtlich hatte die Familie Hanschemeyer, es werden Johann Adolph, Conrad und Christina Hanschemeyer genannt, als „arme Parthey” gegen der Spruch des Kurfürsten bei dieser obersten Instanz Einspruch erhoben. Darauf werden die münsterischen Räte und die Lahmeyerschen Erben vor dieses Gericht geladen, uni ihren Rechtsanspruch zu vertreten.
Weder Arend Lahmeyer (gest. 23.3.1713 in Twistringen an der Wassersucht) noch seine Ehefrau Anna Maria, geb. Isverding, erlebten das Ende dieses Prozesses. Interessant ist ein Brief, den Arend in seinem letzten Lebensjahr an die fürstliche Hofkammer richtete. Er bezeichnet die Vorbesitzer als “vagabundi und nichts habende Leuthe” , mit denen er sich in keinen Rechtsstreit einlassen wolle. Er habe “das Erbe wie zu sehen in völligem Standt, Gott sey Dank, wieder gebracht, auch das rechte Haus nicht allein gantz reparieret, sondern auch 2 neue Gebaue darauf erbauet, über 200 Eichen- Tilgen gepflanzet, so in schönem Wachstum, viele lebendige Hecken gesetzet, und wann alle meine Ausgabe sollte zu Gelde angeschlagen, würde mihr die Stette an die daußend vierhundert Reichstaler wohl zu stehen kommen.”
Er schreibt weiter:
“Eine schöne Sache wäre es nun, wann ohnbefugte und ohnberechtigte Kläger also in volles Nest sitzen gehen könnten.”
Nach seinem Tode ließ seine Frau ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten. Die Rechtsanwaltsvollmacht vom 9.11.1715, gesiegelt mit dem Lahmeyerschen Wappen, ist noch erhalten. Die Witwe Lahmeyer starb am 6.4.1717, wohlversehen mit der. Sterbesakramenten. Sie war also im Gegensatz zu ihrem Mann katholischer Konfession gewesen.
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Man darf nun allerdings in Arend Lahmeyer nicht nur den Meierhofbesitzer schlechthin sehen. Daß die Sanierung des Besitzes in so kurzer Zeit gelang, lenkt den Blick zwangsläufig auf seine eigentliche Tätigkeit. Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb unterhielt er nämlich ein florierendes Spezereiunternehmen, dem sicherlich auch die oben genannten baulichen Änderungen zugute kamen. Nach den Kirchenrechnungen der Gemeinde Twistringen von 1700 bis 1702 kaufte die Kirche tei “Dominus Arend Lahmeyer” allein in drei Jahren 117 Kannen Wein und ca. 70O kleine Hostien im Wert von mehr als 28 Rhtlr.
Entscheidend ist, daß er seinen Erben den Meierhof völlig schuldenfrei hinterlassen konnte. Zu dieser Zeit erfolgt neben der Wappenannahme auch eine Änderung in der Schreibweise des Familiennamens. Arndt Lahmeyer schreibt sich noch 1712 mit „h“ + “y”. Ebenso noch seine Wwe . am 4.4.1713,
Aber bereits am 24.4.1714 schreibt man sich fast allgemein “Lameyer”. Das „h“ fällt weg. Deutlich wird das in einer Urkunde des Kanonikers Franz Wilhelm, wo das “h” bewußt gestrichen wird.